Glücksspielstaatsvertrag – was sich bei Online-Casinos verändert hat

Glücksspielstaatsvertrag – was sich bei Online-Casinos verändert hat

Gleichwohl im Juli 2021 ein neuer Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten ist, der zu einer bundeseinheitlichen Legalisierung von Online-Casinos geführt hat, gehen viele Interessierte unverändert davon aus, dass es sich bei den Angeboten im Regelfall um illegales Glücksspiel handelt. Tatsächlich zielt der angepasste Staatsvertrag aber darauf ab, genau solche unseriösen Betreiber aus dem Internet zu verbannen. Zusätzliche Mechanismen zur Suchtprävention, bestimmte Werbeverbote zum Schutz der Jugend und hohe Anforderungen an die Anbieter sind elementare Bestandteile des Vertragswerkes. Der Blick auf die Ziele und die Lizenzbestimmungen verdeutlicht, dass die Spiele einer Online-Spielothek jetzt bedenkenloser in Anspruch genommen werden können.

Diese Ziele werden mit den Änderungen verfolgt


Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland wurde zwischen allen 16 Bundesländern abgeschlossen und verfolgt in der neuen Fassung gleich mehrere Ziele. Ein wichtiges Ziel ist die Verdrängung des illegalen Glücksspiels durch Erweiterung des legalen Angebotes. Vor der Neufassung war es für Spieler nicht leicht, die Online-Casinos mit vertrauenswürdigen Lizenzen herauszufiltern. Sobald ein Anbieter über eine offizielle deutsche Glücksspiellizenz verfügt, kann von einer höheren Sicherheit ausgegangen werden und dubiose Seiten werden unattraktiver.

Wer in einem Casino online Paypal einsetzen möchte, kann sich darauf verlassen, dass der Anbieter bereits bei der Beantragung der Lizenz hohe Anforderungen erfüllen musste und die Gelder daher sicher sind. Zum einen müssen die Gelder nachweislich für einen dauerhaften Geschäftsbetrieb ausreichen, zum anderen müssen Versicherungen zum Schutz der Spielerguthaben abgeschlossen sein. Dass alle Regelungen auch nach der Lizenzerteilung eingehalten werden, wird durch regelmäßige Kontrollen gewährleistet. Eine neue gemeinsame Glücksspielbehörde mit Sitz in Sachsen-Anhalt ist mit den Überwachungsaufgaben betraut.

Die Einhaltung des Jugendschutzes und faire Wettbewerbsbedingungen sind weitere Ziele, die mit der Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages verfolgt werden.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick 


Über verschiedene Regelungen sollen die gesteckten Ziele erreicht werden. So sind Online-Spielotheken verpflichtet, einen sogenannten Panik-Button zu integrieren. Über diese Schaltfläche sollen Spielen zum Selbstschutz eine 24-stündige Sperre aktivieren können. Eine weitere Möglichkeit, um den Zugang zu Glücksspielangeboten zeitweise vollständig einzuschränken, ist eine offizielle Selbstsperre. Nach einem entsprechenden Antrag beim Regierungspräsidium Darmstadt erfolgt eine Eintragung in das Spielersperrsystem OASIS, welches für alle Veranstalter von Online-Casinospielen, Betreiber von Spielbanken und Spielhallen sowie gewerbliche Spielvermittler verbindlich ist. In dem Sperrsystem eingetragene Personen können die Spielangebote von legalen Online-Casinos zeitweise nicht mehr nutzen.

Online-Spielotheken müssen regelmäßig eine Übersicht zu den aktuellen Gewinnen und Verlusten zur Verfügung stellen. Dies dient der Selbstkontrolle und soll übermäßige Ausgaben für das Glücksspiel verhindern. Darüber hinaus sieht der Glücksspielstaatsvertrag ein Einzahlungslimit von 1.000 € vor.

Damit Kinder und Jugendliche nicht durch Werbung zum Glücksspiel verleitet werden, ist zwischen 06:00 und 21:00 Uhr das Schalten von Glücksspielreklame im Fernsehen oder Radio untersagt. Bei den Spielautomaten muss zwischen den einzelnen Spins eine Pause von mindestens 5 Sekunden vorhanden sein, um den Spielern ein ausreichendes Zeitfenster zum Überlegen zu geben.

Ob mit den Neuregelungen alle Ziele erreicht werden können, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden. Jedoch deuten verschiedene Erhebungen darauf hin, dass unseriöse Angebote seltener in Anspruch genommen werden. Dieser Trend dürfte sich allen Erwartungen nach weiter fortsetzen.

Eva

Ich bin seit 2008 Produkttesterin, seit 2011 mit dem eigenen Produkttestblog. In meinem Blog schreibe ich über Online-Shops, Produktneuheiten, Freizeitaktivitäten und Reiseziele für Familien und starte wöchentlich Gewinnspiele und Testaktionen für meine Leser. Ich bin alleinerziehend und wohne zusammen mit Tochter Zoe (geb. Februar 2008) und Sohn Jamie (geb. Dezember 2010) in Kirchlengern. Hauptberuflich bin ich zuständig für die Lohn- und Gehaltsabrechnung der Mitarbeiter.