Die rechtliche Verantwortung von Arbeitgebern bei der Kündigung

Die rechtliche Verantwortung von Arbeitgebern bei der Kündigung

Der Kündigungsschutz ist ein Vermächtnis des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch (ADHBG) aus dem Jahr 1861. Auch wenn die Regelung von Kündigungsfristen und möglichen Rechtsfolgen in Deutschland immer noch zu den strengsten der Welt gehören, wurden die Gesetze seit den 1990er Jahren doch deutlich gelockert. Trotzdem gibt es immer noch viele Unstimmigkeiten im Rahmen von Kündigungen, was dazu führt, dass Arbeitnehmer ihre Kündigung prüfen lassen und nicht einfach so hinnehmen sollten.

Fürsorgepflicht des Arbeitnehmers

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf einen sicheren Arbeitsplatz. Die Bereitstellung angemessener Ausrüstung und die faire Behandlung der Arbeitnehmer ist die Pflicht des Arbeitgebers. Die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers lassen sich nicht genau definieren, da sie sich teils aus diversen Regelungen und teils aus dem vagen Grundsatz von „Treu und Glauben“ und diversen anderen Gesetzen. 

Diese Pflichten enden mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, trotzdem hat der Arbeitgeber einige Pflichten im Zusammenhang mit der Kündigung. Im Rahmen einer Kündigung hat der Arbeitgeber eine Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen Standards. Es liegt in seiner Verantwortung, den Arbeitnehmer unter fairen arbeitsrechtlichen Bedingungen in den Arbeitsmarkt zu entlassen. 

Dazu gehören insbesondere:

  • Das Ausstellen eines Arbeitszeugnisses
    Der Arbeitgeber muss seinen Angestellten ein wohlwollend und ausreichend detailliertes Arbeitszeugnis ausstellen. Der Inhalt darf keine Beurteilung der Person enthalten und muss die Tätigkeiten des Angestellten im Unternehmen gut beschreiben.
  • Das Aushändigen der Arbeitspapiere
    Ob Sozialversicherungsausweis, Personalakte oder andere Dokumente, die der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Anstellung des Mitarbeiters aufbewahrt, müssen nach einer Kündigung ausgehändigt werden. Eine direkte Übersendung an den neuen Arbeitgeber bedarf der Zustimmung des Mitarbeiters.
  • Aufklärungspflicht bei Aufhebungsvertrag
    Arbeitsverträge sind rechtlich bindende Vereinbarungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Aufnahme des gemeinsamen Arbeitsverhältnisses unterzeichnen. Ein Arbeitsvertrag enthält alle Arbeitsbedingungen wie Löhne, Stunden, Sozialleistungen, Unternehmensrichtlinien und ähnliche Dinge. Im Gegensatz dazu wird die Kündigung einseitig ausgesprochen und nicht zustimmungsbedürftig. Sollte es sich also um einen Aufhebungsvertrag handeln, muss der Arbeitnehmer umfassend über die möglichen Konsequenzen aufgeklärt werden.

Streitigkeiten nach Kündigungen

Gibt es Meinungsverschiedenheiten über die Bedingungen der Kündigung, können Angestellte Widerspruch einlegen oder versuchen, ein begleitetes Treffen über eine Schlichtungsstelle zu vereinbaren. Die an dem Fall beteiligten Parteien und ihre Anwälte können an diesem Treffen teilnehmen und versuchen, eine Einigung darüber zu erzielen, wie der Streit ohne Gerichtsverfahren beigelegt werden kann. Eine Nachverhandlung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber häufig von Richtern empfohlen, da sie für beide am Prozess beteiligten Parteien Zeit und Geld sparen kann. An einer solchen Sitzung werden sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer sowie gegebenenfalls deren Anwälte teilnehmen. Ziel des Treffens ist es, eine Vereinbarung zu finden, die beide Parteien zufriedenstellt. Wenn eine Seite mit dem Vorschlag nicht einverstanden ist, kann sie eine Arbeitsklage einreichen.

Welche konkrete rechtliche Verantwortung haben Arbeitgeber?

Das deutsche Kündigungs- und Kündigungsrecht ist sehr streng. Der Arbeitgeber darf den Vertrag nicht ohne triftigen Grund kündigen. Der genaue Umfang der gesetzlichen Verantwortung des Arbeitgebers im Kündigungsfall ist im deutschen Recht nicht klar geregelt. Der Arbeitgeber muss jedoch bestimmte Schritte befolgen, bevor er den Arbeitsvertrag beendet. Werden die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht eingehalten, haben Angestellte Anspruch auf eine Abfindung. Das gesetzliche Abfindungsgeld errechnet sich aus dem Bruttomonatsgehalt und der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Eva

Ich bin seit 2008 Produkttesterin, seit 2011 mit dem eigenen Produkttestblog. In meinem Blog schreibe ich über Online-Shops, Produktneuheiten, Freizeitaktivitäten und Reiseziele für Familien und starte wöchentlich Gewinnspiele und Testaktionen für meine Leser. Ich bin alleinerziehend und wohne zusammen mit Tochter Zoe (geb. Februar 2008) und Sohn Jamie (geb. Dezember 2010) in Kirchlengern. Hauptberuflich bin ich zuständig für die Lohn- und Gehaltsabrechnung der Mitarbeiter.