Rehunfall: Wer zahlt den Schaden am Auto? 

Rehunfall: Wer zahlt den Schaden am Auto? 

In Deutschland kommt es pro Tag zu rund 700 Unfällen mit Wildtieren. Vor allem nachts sowie in waldreichen Gebietenverirren sich Rehe oder Wildschweine auf die Straße. Die Kosten können dabei schnell im vierstelligen Bereich liegen. Doch zahlt die Versicherung den Schaden?

Welche Versicherung kommt infrage?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt nur Schäden, die nicht an Ihrem Auto entstanden sind. Folglich zahlt sie auch nicht bei einem Zusammenstoß mit einem Reh. Damit für Schäden, die durch einen Wildtierunfall entstanden sind, gezahlt wird, brauchen Sie mindestens eine Teilkaskoversicherung. Sämtliche Kosten, die über Ihre gewählte Selbstbeteiligung hinausgehen, werden dabei übernommen.

Wenn Sie eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie den Wildunfall belegen und in vielen Fällen auch bei der Polizei gemeldet haben. Außerdem kann Ihre Kfz-Versicherung einen Gutachter beauftragen, sich den Schaden an Ihrem Auto aus nächster Nähe anzusehen. Unfallspuren am Fahrzeug sollten Sie also nicht direkt beseitigen. Entscheidend bei der Teilkaskoversicherung ist auch, mit welchem Tier sie zusammengestoßen sind. Denn gezahlt wird in der Regel nur bei sogenanntem Haarwild, also Rehen, Füchsen, Wildschweinen, Hasen oder Hirschen. Prüfen Sie vorab Ihre Versicherungsunterlagen, ob auch Unfälle mit anderen Tieren abgedeckt sind.

Wichtig ist auch, ob Sie gefahren sind oder es zu einem Zusammenprall kam, während Ihr Auto geparkt war. Nur, wenn Sie gefahren sind und den Unfall nicht verursacht haben, zum Beispiel durch zu schnelles Fahren, springt die Teilkaskoversicherung ein.

Haben Sie den Rehunfall verschuldet, kommt nur eine Vollkaskoversicherung für den entstandenen Schaden auf. Die übrigen Vorgaben wie bei der Teilkaskoversicherung entfallen. Sie müssen lediglich nachweisen, dass es tatsächlich zu einem Rehunfall gekommen ist. Zu beachten ist jedoch, dass durch einen Rehunfall Ihr Schadenfreiheitsrabatt niedriger ausfällt und Sie vermutlich in eine schlechtere Schadensklasse eingestuft werden.

Woraus besteht die Versicherungsleistung?

Unabhängig davon, ob Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung besitzen, erstreckt sich die Versicherungsleistung auf die hierfür vertraglich vereinbarte Summe, oftmals der Wiederbeschaffungswert des Autos. Übersteigt der Schaden den von der Versicherung gezahlten Betrag, liegt es an Ihnen, ob Sie die restliche Summe für die Reparatur aus eigener Tasche bezahlen oder sich vom Versicherungsgeld ein anderes Auto kaufen. Muss Ihr Auto abgeschleppt werden, werden die anfallenden Kosten für den Abschleppdienst meist von der Versicherung übernommen.

Was tun nach einem Rehunfall?

Haben Sie im Straßenverkehr eine unliebsame Begegnung mit einem Reh machen müssen, sollten Sie das Tier nicht anfassen, da es krank sein oder aggressiv werden und Sie verletzen könnte. Ansonsten sollten Sie schnellstmöglich den Warnblinker einschalten und das Warndreieck aufstellen. Informieren Sie anschließend die Polizei, um den Unfall offiziell zu dokumentieren und lassen Sie sich eine Unfallbescheinigung ausstellen.

Bild von sharkolot auf Pixabay

Eva

Ich bin seit 2008 Produkttesterin, seit 2011 mit dem eigenen Produkttestblog. In meinem Blog schreibe ich über Online-Shops, Produktneuheiten, Freizeitaktivitäten und Reiseziele für Familien und starte wöchentlich Gewinnspiele und Testaktionen für meine Leser. Ich bin alleinerziehend und wohne zusammen mit Tochter Zoe (geb. Februar 2008) und Sohn Jamie (geb. Dezember 2010) in Kirchlengern. Hauptberuflich bin ich zuständig für die Lohn- und Gehaltsabrechnung der Mitarbeiter.