WESHALB DIE UKRAINE SO ERFOLGREICH ALS STANDORT FÜR LEIHMUTTERSCHAFTEN IST

WESHALB DIE UKRAINE SO ERFOLGREICH ALS STANDORT FÜR LEIHMUTTERSCHAFTEN IST

Die Ukraine ist eines von wenigen Ländern in Europa, in denen die Leihmutterschaft auch kommerziell erlaubt ist. Daher wird diese Dienstleistung nicht nur von kinderlosen Paaren aus Europa, sondern aus der gesamten Welt in Anspruch genommen.

Ein genauerer Blick auf das Land, die Gesetzgebung und die Kliniken enthüllt schnell, weshalb das Land so erfolgreich bei der Erfüllung des Kinderwunsches für kinderlose Paare ist.

GUTE STANDORTFAKTOREN

Die Rahmenbedingungen stimmen im Land. Vor allem zwei Faktoren machen die Ukraine attraktiv. Denn natürlich sind Paare aus allen Schichten von dem Problem betroffen, dass es mit dem Kinderwunsch nicht funktioniert. Weshalb zwei Faktoren hier unter Umständen sehr entscheidend sind:

GUTE LAGE

Die Ukraine ist als relativ zentraler osteuropäischer Staat in wenigen Stunden von fast überall aus in Europa zu erreichen. Der Flug ist zudem vergleichsweise günstig. Beides ist für viele Eltern ein entscheidender Faktor, wenn sie die Leihmutter besuchen und während der Schwangerschaft unterstützen möchten oder in der Klinik Beratung aufsuchen. In der Regel sind nur zwei Flüge notwendig. Unter Umständen stehen aber auch dutzende Anreisen an.

KOSTENFAKTOR

Die Kosten sind in der Ukraine vor allem günstiger, da die ukrainische Hrywna im letzten Jahrzehnt massiv abgewertet wurde gegenüber Dollar und Euro. Gründe hierfür sind die politische Krise in der Ukraine und der Abzug von Unternehmen in den Krisengebieten. Zu Beginn des Jahrtausends lag der Euro-Hrywna-Kurs noch bei etwa 1:5. Gegenwärtig liegt der Kurs bei rund 1:27. Gegenüber der ukrainischen Währung ist der Euro also relativ stabil, obwohl er ebenfalls stark abgewertet hat. Dies vergünstigt die Kosten für Bürger aus der EU massiv.

GESETZLICHE LAGE IN DER UKRAINE

In vielen Staaten ist die Leihmutterschaft verboten. Dazu zählen auch Deutschland, Österreich und die Schweiz. Die ukrainische Gesetzgebung ist dagegen deutlich liberaler. Es ist nicht nur ukrainischen Bürgern erlaubt, von einer Leihmutterschaft Gebrauch zu machen, sondern grundsätzlich allen Bürgern der Welt, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

UKRAINISCHE GESETZGEBUNG BEI DER LEIHMUTTERSCHAFT

Die Praxis der Leihmutterschaft ist absolut legal in der Ukraine, was in der Familiengesetzgebung und in der Richtlinie 771 des ukrainischen Gesundheitsministeriums festgehalten wird. Der Artikel 123.2 des Familiengesetzes legt fest, dass wenn ein Embryo von einem Paar gezeugt wird und mithilfe von assistierten Reproduktionstechniken in den Körper einer anderen Frau transferiert wird, die Eltern das Paar sind, die mindestens zur Hälfte auch das genetische Material des Kindes aufweisen.

Mit Einverständnis der Leihmutter werden die Namen der Eltern direkt auf dem Geburtszertifikat des Kindes genannt. Eine rechtliche Verbindung zwischen Leihmutter und Kind gibt es in diesem Fall dann nicht mehr. Ein nicht unerhebliches Kriterium für die Entscheidung für die Ukraine dürfte auch der Umstand sein, dass die Auswahl des Geschlechtes des Kindes in der Ukraine erlaubt ist. Technisch lässt sich das Geschlecht einfach nach der In-vitro-Fertilisation feststellen.

Das ukrainische Gesetz regelt also recht klar und deutlich die Verhältnisse zwischen Leihmutter und den eigentlichen Eltern, die auch genetisch als die Eltern des Kindes festzustellen sind. Doch es gibt einige notwendige Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um die Leihmutterschaft in der Ukraine in Anspruch zu nehmen.

RECHTLICHE BEDINGUNGEN UM LEIHMUTTERSCHAFT IN ANSPRUCH NEHMEN ZU KÖNNEN

Bei den derzeit bestehenden Gesetzen muss man die folgenden Bedingungen erfüllen, um die Leihmutterschaft als Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können:

  • Die Leihmutterschaft kommt nur für ein heterosexuelles Ehepaar Unverheiratete Paare, alleinstehende Männer oder Frauen sowie gleichgeschlechtliche Paare können eine Leihmutterschaft unter keinen Umständen in Anspruch nehmen.
  • Der Ehemann muss zwingend sein eigenes genetisches Material für die In-vitro-Fertilisation zur Verfügung stellen
  • Die zukünftige rechtliche Mutter muss ärztlich nachweisen können, dass entweder die Schwangerschaft ihre eigene Gesundheit oder die ihres Kindes gefährdet ist, oder dass schon viermal eine In-vitro-Fertilisation versucht wurde und gescheitert

GEBURTSZERTFIKAT UND RECHTLICHE REGELUNG DER ELTERNSCHAFT

Sobald das Kind zur Welt gekommen ist, müssen die Eltern es beim ukrainischen Zivilamt anmelden. Um dies durchführen zu können, ist ein Geburtszertifikat notwendig, das von der Klinik ausgestellt wird. Um dies durchführen zu können, ist auch eine schriftliche Entsagung der Leihmutter gegenüber dem Kind einzureichen. In der Regel werden diese rechtlichen Schritte aber von den Kliniken betreut und eingeleitet, die die Leihmutterschaften in die Wege leiten.

Da die Leihmutterschaft in der Ukraine erlaubt ist, erscheinen natürlich beide Elternteile auf dem Zertifikat. Die Leihmutter findet sich auf dem Zertifikat jedoch nicht wieder. Da die Leihmutterschaft im Einverständnis vereinbart worden ist, kann die Leihmutter das Kind auf keinerlei Weise rechtlich beanspruchen. Sie hat nach Austragung des Kindes keinerlei Rechte oder Pflichten gegenüber dem Kind.

BEWÄHRTE KLINIKEN

Die Kliniken in der Ukraine bieten einen hohen Standard, der auf dem gleichen Niveau liegt wie Kliniken in den USA oder in vergleichbaren Ländern, in denen die Leihmutterschaft erlaubt ist. Ein Beispiel hierfür ist zum Beispiel das medizinische Unternehmen ilaya, das eine eigene Klinik in Kiew in der Ukraine betreibt. Das Unternehmen wurde 2011 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Valencia in Spanien. Es kann hohe Erfolgsraten bei der In-vitro-Fertilisation und bei der Implantation der entstandenen Embryonen aufweisen. Auf diese Weise hat die Klinik schon hunderten von kinderlosen Paaren geholfen. Zudem hat die Klinik eine Partnerklinik, die in San Diego, USA ansässig ist.

INTERNATIONALES PERSONAL

Die ukrainischen Kliniken haben außerdem einen sehr guten Ruf. Die Firmen sind international aufgestellt, Assistenzärtze, Beratung und rechtliche Berater und Beraterinnen sprechen mehrere Sprachen, sodass die Kunden dieser Kliniken gut beraten werden können. Meistens besteht sogar das Arztpersonal aus internationalen Fachärzten, was auch beim Umgang mit den Kunden ein weiterer Vorteil ist. Vor Ärzten, die ihren Doktortitel bloß gekauft haben, muss man sich nicht fürchten. Das lässt das technische Wissen, das für die Tätigkeit erforderlich ist auch überhaupt nicht zu. In-vitro-Fertilisation, Präimplantationsdiagnostik und Ovulationsinduktion etc. sind Techniken, die ein hohes medizinisches Wissen und auch eine gewisse Fertigkeit mit modernen medizinischen Geräten erfordern.

DER INTERNATIONALE MARKT BEDINGT EINEN HOHEN TECHNISCH-MEDIZINISCHEN STANDARD

Die Leihmutterschaft hat sich zu einem hart umkämpften internationalen Markt entwickelt, der höchste Professionalität erfordert. Letztlich spiegelt sich diese wider in den Erfolgsquoten, die eine Klinik aufweisen kann. Daher ist es wichtig, dass sie mit den modernsten medizinischen Geräten arbeitet. Der internationale Standard wird auch in der Ukraine eingehalten. Geräte namhafter Firmen wie Takoname, die Mikromanipulatoren herstellt, sind nur mit abgestimmten Herstellern von Mikroskopen kompatibel. Da sich die Medizin und gerade in der Reproduktionsmedizin in den letzten Jahrzehnten viel entwickelt hat, entsprechen die verwendeten Geräte auch in der Ukraine dem State-of-the-Art. Eine Arbeit mit veralteten Geräten ist daher kaum möglich, da international ein hoher Standard bei medizinischen Geräten eingehalten wird. Gerade in dem sehr internationalen Zweig der Reproduktionsmedizin.

Eva

Ich bin seit 2008 Produkttesterin, seit 2011 mit dem eigenen Produkttestblog. In meinem Blog schreibe ich über Online-Shops, Produktneuheiten, Freizeitaktivitäten und Reiseziele für Familien und starte wöchentlich Gewinnspiele und Testaktionen für meine Leser. Ich bin alleinerziehend und wohne zusammen mit Tochter Zoe (geb. Februar 2008) und Sohn Jamie (geb. Dezember 2010) in Kirchlengern. Hauptberuflich bin ich zuständig für die Lohn- und Gehaltsabrechnung der Mitarbeiter.