Mehr Rentenansprüche für pflegende Familienangehörige

Mehr Rentenansprüche für pflegende Familienangehörige

Von etwa 4,3 Millionen Bedürftigen werden 3,3 Millionen von ihnen zuhause durch Familienmitglieder oder Freunde gepflegt. Wenn du ehrenamtlich pflegst, hast du dadurch nun deutlich mehr Rentenansprüche. Wir haben für dich getestet, inwiefern sich deine Rentenansprüche erhöhen und wie viel mehr Rente pro Monat dabei herumkommen könnte. Wenn du dich nun noch privat etwas absicherst, zum Beispiel mit Gewinnen von PlayAmo, musst du dir um deine Rente keine Sorgen machen. 

Ein kurzer Überblick

Deine gesetzliche Rente wird aufgestockt, wenn du deine Lieben ehrenamtlich pflegst. Diese Beiträge werden aus der Pflegeversicherung der Person bezahlt, die du pflegst. Die gesetzliche Rentenversicherung stellt dafür den so genannten „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbs­mäßige Pflege­personen“ zur Verfügung, den du dann ausfüllen musst. 

Doch keine Angst, dabei hilft die kostenlose Telefonberatung der Deutschen Rentenversicherung unter der 0800 / 10 00 48 00. Auch die Pflegeversicherung vermittelt dich an Beratungsstellen. 

Die meisten fürchten sich vor der Arbeitslosigkeit, da sie während der Pflege nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Diese Zeiten sind seit 2017 vorbei. Nach dem Pflegezeitraum kannst du also ganz normal Arbeitslosengeld beantragen und weitere Maßnahmen beanspruchen. 

Rentenbeiträge werden von der Pflegekasse übernommen 

Im Jahr 2019 haben ungefähr 780.000 Menschen ihre Angehörigen gepflegt. Dank der Gesetzesänderung 2017 hat sich die Zahl in dem Jahr mehr als verdoppelt. Mittlerweile ist besser bekannt, wie viel Belastung die Pflege mit sich bringt. Dazu kommt noch, dass viele Pflegende nicht parallel ihren Beruf weiter ausüben können und ihnen damit die Einnahmen fehlen. Deswegen wird diese Zeit bei der Rente berücksichtigt. Die Pflegeversicherung der gepflegten Person zahlt also in deine Rentenkasse ein. Dadurch ergibt sich bei der späteren Rente ein Plus von 8,52 für den niedrigsten Pflegegrad und 31,57 für den höchsten Pflegegrad. (Im Westen ist es noch etwas mehr.)

Übrigens bist du während der Pflege gesetzlich unfallversichert. 

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Die Hürden um diese Pflegerente zu beanspruchen sind mit dem Gesetz 2017 gesenkt worden. Jetzt musst du noch 10 Stunden statt 14 pro Woche diese Pflegetätigkeit ausüben, und zwar regelmäßig an mindestens zwei Tagen. Wie viele Ansprüche du hast, hängt vom Pflegegrad der zu pflegenden Person ab. Darüber entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Pflegegrad 1 ist der leichteste und wird wegen des geringen Aufwands nicht berücksichtigt. 

Das heißt es muss ein Pflegegrad von 2 bis 5 vorliegen. 

Die Pflege muss im Haus oder in der Wohnung stattfinden.

Die pflegende Person darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. 

Die pflegende Person darf noch nicht selbst Rentner sein. 

Es liegt ein fiktives Gehalt zugrunde

Um auszurechnen, wie viel für dich in die Rentenkasse eingezahlt wird, wird so getan, als würdest du ein Gehalt verdienen. Von diesem Gehalt werden 18,6 Prozent in die Rentenversicherung eingezahlt. Dieses fiktive Gehalt wird anhand von zwei Faktoren berechnet: dem Pflegegrad des Bedürftigen und dem Maß an Hilfe, die der Pflegende bekommt. Dazu gehören unter anderem Pflegegeld und Sachleistungen, die der Pflegende von der Pflegeversicherung erhält. 

Zum Schluss bleibt dir allerdings trotzdem noch etwas weniger Rentenanspruch übrig als hättest du vollzeit gearbeitet – und das sogar beim höchsten Pflegegrad.

Eva

Ich bin seit 2008 Produkttesterin, seit 2011 mit dem eigenen Produkttestblog. In meinem Blog schreibe ich über Online-Shops, Produktneuheiten, Freizeitaktivitäten und Reiseziele für Familien und starte wöchentlich Gewinnspiele und Testaktionen für meine Leser. Ich bin alleinerziehend und wohne zusammen mit Tochter Zoe (geb. Februar 2008) und Sohn Jamie (geb. Dezember 2010) in Kirchlengern. Hauptberuflich bin ich zuständig für die Lohn- und Gehaltsabrechnung der Mitarbeiter.