Kindersicherheit im Auto

Kindersicherheit im Auto

Eigentlich bin ich ja hauptberuflich Chauffeur 😉 – täglich kutschiere ich mindestens zwei Kinder durch die Gegend, oft kommt auch noch ein weiteres Kind nach dem Kindergarten mit zu uns. Anschnallen ist natürlich Pflicht, keine Frage und steht auch nicht zur Debatte. Aber worauf muss man bei der Sicherheit für Kinder im Auto noch alles achten? Insbesondere wenn man noch weitere Kinder mit im Auto hat möchte man ja kein Risiko eingehen, schließlich trägt man ja die Verantwortung. Und bei einem Unfall sind Kinder wesentlich gefährdeter als Erwachsene.
Einen schönen Artikel zum Thema Sicherheit von Kindern im Auto habe ich bei Autohaus24 entdeckt. Dabei werden viele wichtige Fragen zu dem Thema beantwortet.

Welches ist der richtige Kindersitz?
Ich greife ja wirklich gerne mal auf Second Hand zurück. Aber bei einigen Bereichen sollte man sich wirklich ordentlich beraten lassen und doch lieber neu kaufen. Zum Beispiel beim Kauf eines Kindersitzes. Hier habe ich entweder die Sitze von Zoe aufbewahrt oder von einer guten Freundin abgekauft. Da weiß ich, dass sie unfallfrei und sicher sind. Kindersitze müssen natürlich TÜV-geprüft sein und müssen zum jeweiligen Körpergewicht der Kinder passen, so viel ist wohl jedem klar. Aber wusstet ihr, dass es gleich fünf verschiedene Sitzklassen (gestaffelt nach Sitztypen) gibt? Die Sitztypen reichen von der Babyschale bis hin zur Gewichtsgruppe von 36 kg. Meine Kinder sind ja immer ganz scharf darauf, möglichst schnell einen größeren Sitz (bzw. einen Sitz für „Große“) zu bekommen. Und auch ich mag die schlanken Varianten lieber als die dicken Klötze für Babys und Kleinkinder. Trotzdem sollte man hier nicht voreilig den nächstgrößeren Sitz nehmen. Ich hatte Jamie schon auf einem aussortieren Sitz von Zoe gesetzt (von Gewicht und Größe her passt der schon, allerdings vom Alter her noch nicht so ganz) und habe dann doch zu Weihnachten einen geeigneteren Sitz von den Omas schenken lassen. Er hat zwar lautstark protestiert, dass er wieder in einen „Babysitz“ muss, sitzt nun aber wesentlich komfortabler und sicherer und hatte sich nach einer Woche auch ganz schnell wieder dran gewöhnt ;).

Ab wann dürfen Kinder auf dem Beifahrersitz mitfahren?
„Mein Platz im Auto ist hinten“ – das haben schon Rolfs Freunde gesungen und daran halten wir uns i.d.R. auch. Ausnahmen gibt es natürlich trotzdem, z.B. wenn ein drittes Kind mitfährt (drei Kindersitze auf der Rückbank sind im Corsa quasi unmöglich). Ohne Kindersitz dürfen Kinder erst ab 12 Jahren oder ab einer Größe von mind. 1,50 m auf dem Beifahrersitz. Ansonsten ist ein geeigneter Kindersitz, der entsprechend befestigt werden kann unabdingbar.
Wir haben immer einen Mitfahrer-Sitz im Kofferraum deponiert, falls mal kurzfristig jemand mitfahren soll. Für kurze Strecken reicht diese Sitzerhöhung auch aus (Zoes Freunde sind ja alle schon um die sechs Jahre alt).

Müssen Airbags an oder ausgeschaltet werden?
Nur bei Kindern, die bereits das Erwachsenen-Gurtsystem nutzen können (ab 12 Jahren bzw. ab 1,50m) darf der Airbag verwendet werden. Bei kleineren / jüngeren Kindern, die auf einem Kindersitz sitzen, muss der Airbag ausgeschaltet werden, weil die Wucht eines ausgelösten Airbags zu lebensgefährlichen Kopf- und Halswirbelsäulenverletzungen führen könnte.

Fenster und Türen sichern
So ziemlich das Erste, was wir gemacht haben als die Kinder aktiver wurden war es, die Kindersicherung einzuschalten. So können nicht plötzlich während der Fahrt Türen oder Fenster geöffnet werden. Leider sind dann auch Erwachsene Mitfahrer hinten „eingesperrt“, aber die Sicherheit der Kinder geht nun mal vor ;).

Eva

Ich bin seit 2008 Produkttesterin, seit 2011 mit dem eigenen Produkttestblog. In meinem Blog schreibe ich über Online-Shops, Produktneuheiten, Freizeitaktivitäten und Reiseziele für Familien und starte wöchentlich Gewinnspiele und Testaktionen für meine Leser. Ich bin alleinerziehend und wohne zusammen mit Tochter Zoe (geb. Februar 2008) und Sohn Jamie (geb. Dezember 2010) in Kirchlengern. Hauptberuflich bin ich zuständig für die Lohn- und Gehaltsabrechnung der Mitarbeiter.