Gewinnspiel: Schloss Thurn Familienkarte
Zur Eröffnung der Virtual-Reality-Achterbahn Dinolinos VR-Ride verlosen wir unter euch eine Schloss Thurn Familienkarte im Wert von 59,-€!
Schloss Thurn: Virtual-Reality-Achterbahn Dinolinos VR-Ride
Die Fahrt geht los, ein prüfender Blick in alle Richtungen bringt Gewissheit: Auch in der künstlichen Realität ist alles an seinem Platz! Und so wird der Freizeitparkbesucher wortwörtlich in die vierte Dimension katapultiert. Der Fahrtwind bringt die Kleidung zum Flattern, in den Kurven zerren die Fliehkräfte. Die Beschleunigung lässt die Bauchdecke kitzeln. Gleichzeitig übertragen Sensoren im Millisekundentakt den Standort der Bahn an die VR-Brille und sorgen so für ein ganz neues Fahrerlebnis. Die Fahrgäste erleben zusammen mit Dinolino, dem Maskottchen des Parks, einen spektakulären Drachenflug durch das Schloss und einen Märchenwald. Das Auge sieht dabei, was der Körper spürt. Eine beeindruckende Demonstration der Verschmelzung von Illusion und Technologie.
Die künstliche Realität ist jedoch nicht nur auf die Standorte, Bewegungen und Geschwindigkeiten der Achterbahn abgestimmt, sondern passen sich auch den Kopfbewegungen der Besucher an. Bewegen die Besucher ihren Kopf, ändert sich eben auch der 360-Grad-Blick auf die virtuelle Welt.
„Wenn sich die Fahrgäste bei der Fahrt durch den Rittersaal zur Wand drehen, sehen sie an der Wand etwa ein Porträt meiner Urgroßeltern, schauen Sie an sich runter, sehen sie einen virtuellen Körper. Beim Blick nach rechts oder links rauscht die Landschaft vorbei. Eben ganz wie in der Realität – nur viel fantastischer, mit Drachen und einem, großartigen Märchenwald“, erklärt Benedikt Graf von Bentzel. „So lädt die Achterbahn auch dazu ein, immer wieder neue Details zu entdecken.“
Ein genialer Mix aus Realität und Virtualität, der durch die innovativen Gesichtsmasken von Oculus Rift geschaffen wird. Entwickelt hat diese spektakuläre VR-Coaster-Technik, die bereits international für Aufsehen sorgte, die VR Coaster GmbH & Co KG aus Kaiserslautern.
„Virtual Reality bietet die Möglichkeit, innerhalb von Sekunden in eine völlig neue Welt abzutauchen. Wir bieten damit unseren kleinen und großen Besuchern ein völlig neues und spektakuläres Fahrgefühl, das auf der anderen Seite keine starke Belastung für den Körper darstellt. Als Familienpark war uns besonders wichtig, dass auch Kinder gefahrlos in dieses neue Abenteuer eintauchen können“, verrät Parkbesitzer Benedikt Graf von Bentzel.
Mit dem Saisonstart 2016 wurde die vorhandene Familienachterbahn Dinolino mit neuester Virtual Reality Technik erweitert und ist damit nicht nur ein absolutes Highlight im Park, sondern auch international richtungsweisend in der Freizeitindustrie. Europaweit nutzen diese Technik bis jetzt nur vier Freizeitparks. In Deutschland ist Schloss Thurn neben dem Europapark der einzige Park, der dieses ganz besondere Fahrerlebnis anbietet. Die Nutzung des VR-Rides ist dabei wie alle anderen Fahrgeschäfte und Shows im Eintrittspreis enthalten.
Gewinnspiel: Schloss Thurn Familienkarte
Zu gewinnen gibt es eine Schloss Thurn Familienkarte im Wert von 59,-€.
Das Gewinnspiel läuft vom 05.05.2016 – 19.05.2016.
Für die Teilnahme füllt einfach das Teilnahmeformular aus.
Doppelte Gewinnchance erhaltet ihr, wenn ihr Leser von der Testfamilie seid und unseren Gewinnspiel-Post kommentiert und teilt!
Das Gewinnspiel ist beendet!
[spoiler intro=“Teilnahmebedingungen“]1. Veranstalter des Gewinnspieles ist www.dieTestfamilie.de.
2. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.
3. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Teilnehmer des Gewinnspiels ist diejenige Person, der die eMail-Adresse gehört, die bei der Anmeldung zum Gewinnspiel angegeben worden ist. Es ist pro „Teilnehmer“ nur eine Teilnahme möglich. Eine regelwidrige oder wiederholte Teilnahme eines Teilnehmers an dem Gewinnspiel hat seinen Spielausschluss zur Folge.
4. Es werden nur die im Gewinnspiel näher beschriebenen Preise vergeben. Die Vergabe der Preise findet nur unter den Teilnehmern statt, die eigenhändig sämtliche für die Teilnahme an dem Gewinnspiel auszufüllenden Eingabefelder vollständig, verständlich und richtig ausgefüllt haben.
5. Der Gewinner eines Preises wird zeitnah unter Verwendung der bei der Anmeldung gemachten weiteren Angaben benachrichtigt. Der Gewinner hat den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung zeitnah (spätestens innerhalb von 2 Wochen) der Testfamilie gegenüber zu bestätigen und die von der Testfamilie benötigten Angaben zu machen. Andernfalls ist die Testfamilie berechtigt, einen neuen Gewinner gemäß Auslosung zu bestimmen. Mit der Annahme des Preises willigt der Gewinner ein, dass sein abgekürzter Name von der Testfamilie für die Gewinnerbekanntgabe verwendet werden darf.
6. Die Preise, soweit sie bewegliche Sachen darstellen, werden dem Gewinner per Post an die von ihm mitgeteilte Adresse geschickt. Mit Aufgabe des Preises bei der Post geht die Gefahr auf den Gewinner über. Für Lieferschäden ist die Testfamilie nicht verantwortlich.
7. Eine Barauszahlung der Sachwerte oder Tausch der Gewinne ist nicht möglich. Der Gewinner akzeptiert notwendige Änderungen des Gewinns, die durch andere außerhalb des Einflussbereichs der am Gewinnspiel beteiligten Firmen liegenden Faktoren bedingt sind.
8. Die bei diesem Gewinnspiel von euch gemachten Angaben werden nicht an Dritte weitergegeben.
9. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
10. Wenn jemand außerhalb von Deutschland teilnimmt, erklärt er sich im Gewinnfall bereit, die zusätzlich anfallenden Versandkosten selbst zu tragen.
11. Es gibt keinen Anspruch auf Zusendung eines Gewinnes. Wir übermitteln die Adressdaten an die Sponsoren, die die Preise zur Verfügung stellen. Diese sind allein für die ordnungsgemäße Versendung verantwortlich.
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Das ware echt ein toller Gewinn mein Sohn wurde sich echt riesig freuen
Und ich wurde mich freuen ihm das erfüllen ZZ können ware eine tolle Überraschung
Mega super die Aktion! Würden uns riesig freuen sollten wir gewinnen! Natürlich auch wenn sich jemand anderer drüber freuen kann! 🙂
Super Atraktion!!!Ich möchte einmal auch probieren!!
Würde mich riesig über den Gewinn freuen
Schade nun leider erst davon erfahren :/ Werde aber sicher mal hinfahren und zusammen mit meinen Kindern eine Virtual Reality Acherbahnfahrt machen. Bin gespannt wir meinem Sohn dies gefallen wird 🙂
Bin ich wohl wieder einmal zu spät. Naja ich denke das war nicht das letzte interessante Gewinnspiel. Hab sonst immer Glück beim Gewinnen. Danke für die Veröffentlichung!