Elektromotorroller: Auch für Kinder geeignet!

Elektromotorroller: Auch für Kinder geeignet!

E-Motorroller eignen sich ideal, um den Nachwuchs mit Schwung durch den Alltag zu bringen, ob auf der Fahrt zur Schule oder in der Freizeit. Die Elektro-Motorroller sind nämlich keinesfalls nur für Erwachsene, sondern ebenfalls für Kinder ideal geeignet. 

Abhängig von dem jeweiligen Hersteller werden die Elektro-Motorroller dabei für Kinder ab drei Jahren empfohlen. Eltern sollten vor dem Kauf des Scooters vor allem abwägen, ob dieser eher als Freizeitgefährt oder für den Straßenverkehr genutzt werden soll. Für welches Alter die Scooter mit E-Motor geeignet sind, ist unter anderem abhängig von ihrer Motorisierung, ihrer Belastungsgrenze und der Höhe des Lenkers. 

Der folgende Artikel zeigt, worauf bei der Anschaffung des E-Motorrollers für Kinder besonders zu achten ist. Weiterführende Informationen zu den E-Motorrollern finden Interessierte daneben auch unter https://www.asviva.de/e-mobilitaet/e-motorroller/

E-Motorroller für Kinder – Ein schneller Überblick

E-Scooter sind als Spaß- und Freizeitgefährt schon ab dem Alter von drei Jahren für Kinder erhältlich. Ihre Motorleistung beträgt dann maximal 100 Watt. Für Nachwuchs, der das 14. Lebensjahr erreicht hat, werden daneben auch Modelle mit einer Zulassung für den Straßenverkehr angeboten. Sowohl E-Scooter mit einer Maximalleistung von 100 Watt als auch Elektro-Motorroller, die eine Tretunterstützung bieten, sind für kleinere Kinder empfehlenswert. Die Motorleistung für Modelle, die von Jugendlichen genutzt werden können, liegt dagegen zwischen 250 und 500 Watt. 

Bei dem Kauf des E-Motorrollers für Kinder sollten Eltern vor allem darauf achten, dass sich das Bremssystem einfach und unkompliziert bedienen lässt. Besonders komfortabel und sicher zeigt sich eine Fußbremse, die eine breite Auftrittsfläche aufweist. Durchschnittlich weisen die E-Motorroller, die für Kinder geeignet sind, ein Gewicht zwischen drei und zehn Kilogramm aus. Grundsätzlich sollte das Gewicht allerdings umso geringer ausfallen, desto jünger die Sprösslinge sind. 

Natürlich ist bei dem Kauf auch die Geschwindigkeit, die der E-Scooter erreicht, von großer Bedeutung. Die meisten Modelle weisen eine Höchstgeschwindigkeit von 15 Stundenkilometern auf. E-Motorroller, die für ältere Kinder geeignet sind, erreichen zum Teil auch mehr als 20 Stundenkilometer. Im Alltag nutzen Kinder ihren E-Scooter häufig auch zu zweit. Damit das Gerät ein solches Gewicht problemlos tragen kann, ist es empfehlenswert, ein Modell zu wählen, dessen Belastbarkeit mindestens 150 Kilogramm beträgt. 

Elektro-Motorroller mit Straßenzulassen – Was ist zu beachten?

Elektro-Motorroller, die eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr aufweisen, sind für Kinder ab einem Alter von 14 Jahren geeignet. Die Modelle müssen dabei die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, wie die E-Scooter, die für Erwachsene erhältlich sind. 

Ihre Spitzengeschwindigkeiten betragen bis zu 20 Stundenkilometer, die Motorleistung liegt bei maximal 500 Watt. Auch, wenn die Leistungsstärke noch recht gering ausfällt, dürfen die Elektro-Motorroller mit Straßenzulassungnicht unterschätzt werden – bei ihnen handelt es sich nicht um Spielzeuge. 

Die Belastbarkeit der E-Scooter für Kinder

Der Elektro-Motorroller muss in der Regel nicht nur das bloße Gewicht des Kindes tragen, sondern ebenfalls das seines Rucksacks oder der Schultasche. Damit keine Gefahr bei der Nutzung des E-Scooters besteht, sollte eine Belastbarkeit zwischen 100 und 150 Kilogramm gegeben sein. 

Es gibt daneben auch Hersteller, die Modelle anbieten, deren Belastung bis zu 200 Kilogramm beträgt. Diese Belastbarkeit sollte gewählt werden, wenn der Roller von zwei Kindern gleichzeitig genutzt wird.

Eva

Ich bin seit 2008 Produkttesterin, seit 2011 mit dem eigenen Produkttestblog. In meinem Blog schreibe ich über Online-Shops, Produktneuheiten, Freizeitaktivitäten und Reiseziele für Familien und starte wöchentlich Gewinnspiele und Testaktionen für meine Leser. Ich bin alleinerziehend und wohne zusammen mit Tochter Zoe (geb. Februar 2008) und Sohn Jamie (geb. Dezember 2010) in Kirchlengern. Hauptberuflich bin ich zuständig für die Lohn- und Gehaltsabrechnung der Mitarbeiter.