Geld sparen bei der privaten Kinderkrankenversicherung

Geld sparen bei der privaten Kinderkrankenversicherung

Geld sparen bei der privaten Kinderkrankenversicherung – PKV-Familienexperte Christoph Huebner von SelberMakler im Interview.

PKV-Familienexperte Christoph Huebner von SelberMakler im Interview

Ein großes Thema in der Schwangerschaft ist irgendwann auch immer die Frage, wie das Kind krankenversichert wird. Sind beide Eltern gesetzlich versichert, ist die Sache einfach: Das Kind muss nur bei einer der beiden Kassen angemeldet werden und ist dann direkt ab Geburt kostenfrei familienversichert. Anders sieht es aus, wenn ein Elternteil privat versichert ist (auch als Beamtin oder Beamter mit Beihilfe). Oder wenn es auch um eine private Zusatzversicherung gehen soll. Darüber haben wir mit einem Experten gesprochen: Christoph Huebner von SelberMakler.

Christoph, was macht Euch zu Spezialisten für die Kinderversicherung?

Wir sind das ja tatsächlich nicht schon immer. Angefangen haben wir 2010 als Spezialvermittler für Personenversicherungen mit schlankem Abschlussprozess. Weil wir uns auf Kunden konzentriert haben, die genau wissen, was sie wollen, haben wir die Abschlussprovisionen transparent gemacht und 50:50 mit unseren Kunden geteilt.

Doch ab 2013 hat es sich ergeben, dass wir immer mehr Neugeborene versichert haben. So haben wir uns in dieses Gebiet hinein entwickelt und inzwischen einiges an Fachwissen und Beratungskompetenz angeeignet, die sonst kaum ein Vermittler in der Tiefe und breite hat. Viel davon findet man auch auf der Website www.kinder-privat-versichern.de, die wir seit 2014 extra dafür betreiben.

Wie ist das denn nun in den komplizierteren Fällen? Angenommen ich bin gesetzlich versichert und der werdende Vater privat. Wie muss das Kind versichert werden?

Das ist sogar noch ein einfacher Fall. Entscheidend ist erst einmal die Frage, ob die Eltern verheiratet sind. Sind sie es nicht, ist alleine entscheidend, wie die Mutter versichert ist. Genau so wird das Kind dann auch versichert.

Bei Verheirateten gilt grundsätzlich: Wenn einer privat versichert ist, muss auch das Baby privat versichert werden. Ausnahmen gibt es, wenn der Privatversicherte weniger verdient als der gesetzlich Versicherte. Doch da kommt es dann wieder auf Details an. Deswegen haben wir einen „digitalen Berater“ für diese Frage programmiert. Durch den kannst Du Dich einfach durchklicken und kommst dann in 20 Sekunden anhand Deiner eigenen Angaben zu Deinem verbindlichen Ergebnis.

 

Praktisch. Aber wieso sollte ich meinen Nachwuchs dann bei Euch versichern und nicht bei einem Vermittler um die Ecke?

Meine Lieblingsfrage! Die Antwort ist ganz einfach: Weil wir auch hier die Abschlussprovision mit den Eltern teilen. Viele wissen das gar nicht: Auch wenn Du als Mutter oder Vater Dein Kind so oder so bei der Versicherung anmelden musst und der Versicherer das Kind auch annehmen muss ob er will oder nicht, wird dafür eine stattliche Abschlussprovision bezahlt. Das Geschäft ist eigentlich unvermeidbar. Und trotzdem fließen demjenigen, der irgendwann mal den Elternvertrag vermittelt hat, je nach Tarif und Versicherer zwischen 800 und 1.200 Euro dafür zu, wenn ein neuer Kindervertrag entsteht.

Da sagen wir: Mindestens 400 Euro Cashback für Dich, wenn Du Dein Kind über uns anmeldest! Du musst keine Versicherung wechseln oder irgend einen Vertrag abschließen, den Du nicht brauchst. Du musst nur tun, was Du sowieso tun müsstest. Fairer Deal, oder?

Klingt eigentlich ganz einfach. Aber was, wenn ich mein Kind gar nicht bei meiner eigenen Versicherung anmelden will?

Gar kein Problem. Dafür sind wir ja eben inzwischen Experten. Es gibt ein paar Versicherer die haben bessere Kindertarife als andere. Und grundsätzlich hat man auch keinen Vorteil daraus, mit der ganzen Familie beim selben Versicherer zu sein. Es gibt da keinen Familienrabatt oder so etwas. Der einzige Unterschied ist, dass der eigene Versicherer das Kind annehmen muss, auch wenn es vielleicht nicht ganz gesund zur Welt kommt. Ein anderer Versicherer kann den Antrag dann ablehnen.

Was sind denn so die Unterschiede zwischen den Kindertarifen?

Das ist erst einmal wie bei den Tarifen für die Erwachsenen auch: Es geht von Einsteiger- bis Premiumtarif. Man kann sich da aus einem sehr bunten Blumenstrauß aussuchen, worauf man am meisten Wert legt. Bei den alternativen Heilmethoden zum Beispiel.

Aber was bei den Kindertarifen besonders spannend ist, sind besondere Bedingungen wie etwa bei der HanseMerkur, die bis zum 18. Geburtstag auf jeden Selbstbehalt verzichtet. Oder die Signal Iduna, die interessante Tarife mit hohen Selbstbehalten und Beitragsrückerstattungen hat, aber trotzdem alle Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen bezahlt. So kann man entweder einen Rundum-Sorglos-Tarif wählen, der einfach ohne Diskussionen alles bezahlt. Oder man kann eine Menge Geld sparen, wenn man nur sehr selten zum Arzt muss.

Ja, das klingt schon ein bisschen nach Spezialkompetenz. Aber was sind denn nun wirklich die Dinge, die sonst keiner weiß?

Da wird es ein bisschen ernster. Es geht nicht um privat, sondern um gesetzlich Versicherte. Und es geht um Erbkrankheiten, Geburtsschäden und genetische Anomalien. Immer wieder werden wir beispielsweise von Eltern gefragt, ob wir nicht für ihr Kind mit Down-Syndrom eine stationäre Zusatzversicherung anbieten können. Die Antwort lautet leider nein. Wenn eine solche Diagnose einmal festgestellt ist, wird jeder Versicherer den Antrag ablehnen.

Werdende Eltern, die rechtzeitig vor der Geburt vorsorgen, können aber doch etwas tun. Was das genau ist, habe ich hier in einem Blogbeitrag beschrieben.

Eva

Ich bin seit 2008 Produkttesterin, seit 2011 mit dem eigenen Produkttestblog. In meinem Blog schreibe ich über Online-Shops, Produktneuheiten, Freizeitaktivitäten und Reiseziele für Familien und starte wöchentlich Gewinnspiele und Testaktionen für meine Leser. Ich bin alleinerziehend und wohne zusammen mit Tochter Zoe (geb. Februar 2008) und Sohn Jamie (geb. Dezember 2010) in Kirchlengern. Hauptberuflich bin ich zuständig für die Lohn- und Gehaltsabrechnung der Mitarbeiter.